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Mit einem «Sprachlerntagebuch» sollen künftig Sprachfortschritte von Kindern in Tagesstätten dokumentiert werden. Ziel sei es, die Eltern zur Mitarbeit bei der Förderung ihrer Kinder anzuregen, teilte die Senatsverwaltung für Bildung mit. Das Sprachlerntagebuch wurde im Jahr 2004 entwickelt und in 75 Kindertagesstätten in Berlin von 163 Erzieherinnen im 1. Halbjahr 2005 erprobt. Seit Sommer 2006 erhalten alle rund 109.000 Berliner Kita-Kinder, die eine Kita im Land Berlin besuchen ihr Sprachlerntagebuch. Es dient der Beobachtung, Dokumentation und Förderung der Entwicklung des Kindes und beinhaltet die Bereiche Sprache und Sprechen, Kommuniation und die ersten Ansätze zur Schriftsprache. Inhalt und Aufbau des 98 Einlegeblättern starken Ordners knüpfen an das Berliner Bildungsprogramm an. |
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Das Sprachlerntagebuch begleitet das Kind während seiner gesamten Kita-Zeit und wird von Jahr zu Jahr mehr gefüllt sein. Es soll Erzieherinnen als Arbeitsmittel dienen und – falls nötig – die Planung von Fördermaßnahmen erleichtern. Dem Kind selbst und den Eltern verdeutlichen die Aufzeichnungen die Fortschritte des Kindes und geben Einblicke in die Arbeit der Erzieherinnen. Im Berliner Bildungsprogramm für Kindertagesstätten wird für die Dokumentation eine „Bildungsbiografie“ vorgeschlagen. Das Sprachlerntagebuch ist als Teil der Bildungsbiografie des Kindes zu verstehen. Es erfasst einen zentralen Aspekt des kindlichen Bildungsprozesses und ergibt zusammen mit der Dokumentation der Entwicklung im Hinblick auf andere Bildungsbereiche ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Kindes. |
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Das Buch wächst mit dem KindDas Sprachlerntagebuch wird das Kind während seiner gesamten Zeit, die es in der Kindertageseinrichtung verbringt, begleiten und sich von Jahr zu Jahr mit Eintragungen der Erzieherin und des Kindes füllen. Das Kind leistet einen wichtigen Beitrag, indem es ‚Dokumente' hinzufügt, die seine sprachliche und kommunikative Entwicklung sowie die ersten Ansätze in der Schriftsprache nachvollziehbar machen. |
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Fragen zum SprachlerntagebuchSind wir verpflichtet das Sprachlerntagebuch anzuwenden? Ja, die Träger gewährleisten, dass in ihren Kindertagesstätten die Förderung jedes Kindes durch ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit den Vereinbarungspartnern beschlossenes Sprach -dokumentationssystem (Sprachlerntagebuch) begleitet wird, das zukünftig als eine Maßnahme zur Sprachstandsfeststellung nach § 55 Abs. 2 SchulG gilt. Bleiben die „Fragen zum Kennenlernen im Buch? Nein, da der erste Teil auch vertrauliche Informationen über das Kind und die Familie enthält, sollte dieser getrennt vom Sprachlerntagebuch aufbewahrt werden und bei Übergabe an das Kindund die Eltern vor dem Übergang in die Grundschule zur Vervollständigung wieder eingeheftet werden. Darf das Sprachlerntagebuch nach Hause genommen werden? Ja, es sollte aber nicht zulange in der Kita fehlen. Ab wie viel Jahren wird das Bildungsinterview durchgeführt? Ca. ab 3 Jahren, einmal jährlich, also zwei Mal Gibt es eine Auswertung des Bildungsinterviews ? Ja, nach den Gesprächen und der Dokumentation folgt die Analyse der Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten des Kindes. Der Analyse folgt eine Förderplanung, die beschreibt, wie und wodurch Kinder in der nächsten Zeit besonders angeregt und gefördert werden sollen. Was ist der Sinn der Lerndokumentation ?Die Lerndokumentation soll die Aufmerksamkeit für die Lernentwicklung des einzelnen Kindes im Jahr vor dem Schuleintritt schärfen. Es handelt sich nicht um eine Beurteilung der Schulreife. Sie ist auch nicht als Katalog gedacht, der mit den Kindern abgearbeitet werden muss. Es ist auch möglich, schon zu einem früheren Zeitpunkt einige der dort beschriebenen Fähigkeiten des Kindes zu beobachten und festzuhalten. |
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>> "Ein Tagebuch zum Deutschlernen" Die Welt 04.02.2006 >> "Schöne Dokumentationen allein reichen nicht aus" GEW Nr. 7-8 / 2006 |
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